
Häusliche Beatmung
BVA gegen KKH-Ausschreibung
(MTD/13.4.2018) Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Kassen-Aufsichtsbehörde hatte bereits Ausschreibungen der DAK und der Barmer zu Stoma- und CPAP-Geräten wegen des hohen Dienstleistungsanteils als nicht zweckmäßig eingestuft und angeordnet, dass sie deshalb nicht umgesetzt werden dürfen. Nun forderte das BVA auch die Kaufmännische Krankenkasse auf, ihre Ausschreibung zu Beatmungsgeräten aufzuheben.