Hilfsmittelverträge/Stomatherapeuten
BSG-Urteilsbegründung liegt vor
(MTD/17.11.2011) Das Bundessozialgericht hat am 21. Juli 2011 entschieden, dass die Beschäftigung von Stomatherapeuten keine Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stomatherapie ist (B 3 KR 14/10 R). Dieses Urteil hat der Münchner Rechtsanwalt Dr. Dirk Usadel für die Branche erstritten.
Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung des BSG vor. Darin wird u. a. nochmals darauf hingewiesen, dass einseitig keine Vertragsbedingungen and die Eignung der Leistungserbringer gestellt werden dürfen. Zusätzliche Eignungsanforderungen sind ausgeschlossen. Allerdings können bei gegenseitigem Einvernehmen in Verträgen weitere Anforderungen an die Leistungserbringer gestellt werden.
Dr. Usadel empfiehlt deshalb den Leistungserbringern, Verträge vor Unterschrift sorgfältig zu studieren. Die Urteilsbegründung mit weiteren interessanten Aussagen.