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19. Oktober 2018
Redaktion

Die Sanitätshäuser sind Spezialisten in Gesundheitsfragen

Für die meisten Verbraucher sind die Sanitätshäuser eher eine Terra incognita. Dabei ist die Branche bedeutender, als man es sich gemeinhin vorstellt. Schätzungsweise setzen die Sanitätshäuser mit ihren knapp 2.500 Standorten und mehr als 40.000 Mitarbeitern jährlich rund vier Mrd. Euro um.

Worauf beruht diese Diskrepanz zwischen wirtschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Bekanntheitsgrad? Zwei Faktoren sind entscheidend: Die Produkte und die Kundenstruktur. Von ihrer Tradition her sind die Sanitätshäuser auf den kranken Menschen konzentriert. Und Krankheit ist eng verknüpft mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Über 80 Prozent des Umsatzes wickeln die Sanitätshäuser über die Krankenkassen ab. Unerlässlich für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit Hilfsmitteln sind Verträge, die entweder über Ausschreibungen nach § 127 Abs. 1 SGB V oder über Verhandlungen nach § 127 Abs. 2 SGB V zustande kommen. Versorgt wird im Regelfall über ein ärztliches Rezept.

Die Branche ist geprägt durch Produktvielfalt

Analog zu den Apotheken mit ihren Arzneimitteln ist auch die Produktvielfalt der Sanitätshäuser zu sehen. Tausende unterschiedliche Medizinprodukte stehen den Hilfesuchenden und Patienten zur Verfügung. Grundsätzlich kann bei den Hilfsmitteln differenziert werden zwischen Handelsware und handwerklich hergestellten Produkten. So sind die meisten Sanitätshäuser gegliedert in einen Sanitätsfachhandel für industriell vorgefertigte Produkte und in Werkstätten für Orthopädietechnik und Rehabilitationstechnik. Von hochqualifizierten Mitarbeitern, z. B. Orthopädietechnik-Meistern, werden in den Werkstätten Einzelprodukte hergestellt oder industriell gefertigte Waren an den jeweiligen Patienten angepasst. Die Werkstätten garantieren eine individuelle Versorgung.
Typische Handelswaren sind beispielsweise:

  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, vor allem Kompressionsstrümpfe
  • Kleine Medizintechnik, wie z. B. Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, Bestrahlungsgeräte, Elektrostimulationsgeräte und Überwachungsgeräte
  • Bade- und Duschhilfen, wie z. B. Toilettensitzerhöhungen, Badelifter und -bretter,
  • Sitz- und Stehhilfen, wie z. B. Arthrodesenstühle, Aufstehhilfen und Stöcke
  • Kommunikationshilfen,
  • Alltagshilfen, wie z. B. Anziehhilfen, Essbestecke, Küchenhilfen
  • Diabetikerbedarf und Teststreife
  • Bekleidung und Wäsche

Unter Hilfsmittel zur Rehabilitation und Krankenpflege werden z. B. folgende Produktebereiche eingeordnet:

  • Manuelle Rollstühle und Elektrorollstühle
  • Mobilitätshilfen, wie z. B. Rollatoren
  • Bewegungstrainer
  • Lagerungshilfen, wie z. B. Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Pflegebetten
  • Lifter
  • Produkte zur Wundversorgung

Orthopädische Hilfsmittel sind in der Regel individuell hergestellte oder angepasste Hilfsmittel wie:

  • Prothesen für Gliedmaße, Brustprothesen
  • Orthesen und Bandagen
  • Sitzschalen
  • Orthopädie-Schuhtechnik

Diese drei klassischen Sanitätshaus-Bereiche erfuhren in den letzten Jahren eine Ergänzung durch die Homecare-Versorgung. Aufgrund der Pflegeversicherung und des Entlassmanagements aus der stationären Versorgung werden immer mehr Patienten und chronisch kranke Menschen zu Hause versorgt. Ausgebildete Pflegefachkräfte und examinierte Krankenschwestern der Sanitätshäuser oder von spezialisierten Homecare-Unternehmen versorgen die Patienten und Angehörigen vor Ort mit Pflegehilfsmitteln und speziellen Homecare-Leistungen wie z. B.:

  • Inkontinenz- und Stoma-Versorgungen
  • Beatmung
  • Lagerungshilfsmittel gegen Wundliegen (Dekubitus)
  • Wundversorgung
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • Infusionstherapien

Bei dieser Produktvielfalt ist es selbst für Spezialisten nicht einfach, sich auf dem neuesten Stand zu halten. Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, werden die Sanitätshäuser durch den Außendienst der Hersteller über neue Produkte informiert. Wichtig sind auch regelmäßige Fortbildungen und Branchen-Messen wie die Rehacare in Düsseldorf, die OT-World in Leipzig, die Expolife in Kassel, die Rehab in Karlsruhe und die Altenpflege wechselnd in Nürnberg und Hannover.

Ganzheitliche Versorgung durch Sanitätshäuser

Wie bei den genannten Produkten ersichtlich ist, gibt es zwischen den einzelnen Leistungsbereichen Überlappungen. Der große Vorteil breit aufgestellter Sanitätshäuser ist, dass die unterschiedlichen Abteilungen eng zusammenarbeiten und Patienten eine ganzheitliche Versorgung anbieten können.
Die Pflegeversicherung hilft bewegungseingeschränkten Menschen auch, dass sie weiterhin selbstständig zu Hause leben können. Finanziert werden Wohnraumanpassungen wie z. B. abgesenkte Türschwellen oder spezielle Sanitäranlagen, die der Sanitätsfachhandel konzipiert und selbst oder mit Partnerfirmen installiert. Der Zuschuss der Pflegeversicherung für Wohnraumanpassungen liegt bei maximal 4.000 Euro bzw. 16.000 Euro für Pflegewohngruppen.
Die größtmögliche Steigerung von Wohnraumanpassungen ist unter der Begrifflichkeit „Ambient Assisted Living“ (AAL) zusammengefasst. Hier geht es darum, das gesamte Wohnumfeld gemäß den körperlichen Einschränkungen älterer oder chronisch kranker Menschen neu zu gestalten. Dies geht von Wohnraumanpassungen über die einfache Bedienung von Geräten, automatisierte Haus-Infrastrukturen bis hin zu sensorgestützten Sicherheitsprodukten. Es gibt Sanitätshäuser, die Musterwohnungen für demonstrative Zwecke eingerichtet haben.

Krankenkassen übernehmen Hilfsmittel-Kosten

AAL wird von den Krankenkassen in der Regel nicht finanziert. Finanziert werden dagegen Hilfsmittel, die im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet sind. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine abschließende Positivliste. Gegliedert ist das Hilfsmittelverzeichnis in 44 Produktgruppen. (Hinweis: Zu finden ist das Hilfsmittelverzeichnis auf dieser Internetseite in der Rubrik „Welt der Medizinprodukte“.) Vergütet werden die ärztlich verordneten Hilfsmittel durch die Krankenkassen. Der Versicherte hat mit der Bezahlung meist nichts zu tun. Er bezahlt lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, maximal zehn Euro.
Die Leistungen stellt der Leistungserbringer den Krankenkassen direkt in Rechnung. Die Kasse bezahlt das Produkt für eine einmalige Versorgung. Wird es vom Versicherten nicht mehr gebraucht, wird das Hilfsmittel vom Sanitätshaus aufbereitet und für den nächsten Versorgungfall eingelagert. Eine alternative Vergütung der Leistungserbringer sind Fallpauschalen. Dabei handelt es sich um eine Art Mietsystem für eine bestimmte Zeitdauer. Der Leistungserbringer bleibt dabei Eigentümer des Hilfsmittels. Bei Verbrauchsartikeln haben Fallpauschalen die früher üblichen Festbeträge weitgehend verdrängt.
Gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) muss eine Hilfsmittelversorgung ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wie bei allen Konsumgütern auch, gibt es aber auch bei Hilfsmitteln Produkte mit unterschiedlichen Qualitäten und Preisen. Entscheidet sich ein Versicherter für ein Produkt, das über dem Vertragspreis seiner Krankenkasse liegt, kann er gegen den entsprechenden Aufpreis mit diesem qualitativ höherstehenden Produkt versorgt werden. Dieser Aufpreis ist aber nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Zuzahlung.
In den letzten Jahren ist innerhalb des Sanitätsfachhandels ein Trend zur Ausweitung der Geschäftsbasis festzustellen, der mit dem Kassengeschäft nichts zu tun hat. Mehr und mehr entwickeln sich die Einzelhandelsunternehmen vom Krankenversorger hin zum umfassenden Gesundheitszentrum. Geboten wird insbesondere der Wellness-Bereich. Im Angebot befinden sich Heimtrainer, Massagegeräte, Lichttherapiegeräte, Allergiker-Bettwäsche, Wärmewäsche, Literatur zu gesunden Lebensweisen und vieles mehr. Besonders innovative Sanitätshäuser gruppieren um die Angebote sogar noch ein breites Feld von Dienstleistungen. Selbst Ernährungsberatungen, Sonnenbänke und Maniküre-Studios sind in manchen Sanitätsfachgeschäften zu finden.

Organisationen der Sanitätshäuser

Trotz der Bedeutung für die Gesundheitsversorgung sind die Sanitätshäuser im Gegensatz z. B. zu den Apotheken eine kleine Branche im Gesundheitswesen. Um mehr Gehör in der Öffentlichkeit, bei Politikern und Krankenkassen zu bekommen, hat sich die Branche organisiert. Übergeordnete Verbände sind der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik, die Landesinnungen für Orthopädietechnik und der Bundesverband für den Sanitätsfachhandel. Diese Organisationen machen nicht nur die Lobbyarbeit für die Branche, wie z. B. im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), sondern wirken auch bei der Berufsausbildung mit. Teilweise schließen sie auch Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Verträge schließen auch die meisten Sanitätshaus-Gruppen für ihre Mitglieder. Zu nennen sind als wesentliche Leistungsgemeinschaften vor allem die RehaVital, Sanitätshaus Aktuell, Nowecor, Reha-Service-Ring, Egroh und Ortheg. Weitere wichtige Arbeitsfelder der Gruppen sind gemeinsames Marketing und der Einkauf bei den Herstellern und Importeuren von Hilfsmitteln. Schätzungsweise drei Viertel aller Sanitätshäuser sind solchen Leistungsgemeinschaften organisiert.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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