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Zusammengefaltete Zeitung auf Holztisch
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Präqualifizierung – daran kommt keiner vorbei
Seit dem 1. Mai 2019 werden Hilfsmittelleistungserbringer nur noch durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen geprüft und überwacht. Vorgenommen werden die Akkreditierungen nach § 126 SGB V durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die Akkreditierungspflicht für diese Präqualifizierungsstellen geht auf das im Jahr 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und den damit novellierten Para­grafen 126 SGB V zurück. Hintergrund war der Wille des Gesetzgebers, die Versorgung mit Hilfsmitteln stärker an Quali­tätskriterien auszurichten und dies durch unabhängige Präqualifizierungsstellen überprüfen zu lassen. Damit reagierte der Gesetzgeber u. a. auch auf das nach Ansicht des Bundesrechnungshofes zuvor unzureichend ausgestaltete Prüfsystem im Bereich der Hilfsmittelversorgung.den Hilfsmittelleistungserbringer nur noch durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen geprüft und überwacht.
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Praequalifizierung - Hilfsmittelbranche

Die Präqualifizierung ist für Leistungserbringer Voraussetzung für die Versorgungsberechtigung mit Hilfsmitteln. Die Präqualifizierung erfolgt über akkrediterte PQ-Stellen. Vorgenommen werden die Akkreditierungen der PQ-Stellen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

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