Die DAkkS schwingt den Taktstock
Infolge des HHVG liegt die Verantwortung für die Zulassung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen nun allein bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die DAkkS hat damit umfangreiche Kompetenzen in Bezug auf die Durchführung von Präqualifizierungsverfahren erhalten.
DAkkS übernimmt die Regie bei PQ-Stellen
Seit dem 1. Mai 2019 dürfen nur noch akkreditierte Präqualifizierungsstellen aktiv sein. Ende März waren beim GKV-Spitzenverband 18 Stellen gelistet. Neun von ihnen waren bis zu diesem Zeitpunkt von der DAkkS akkreditiert. Mit der Akkreditierung weisen die PQ-Stellen nach, dass sie die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 17065 erfüllen.
Die Norm stellt verschiedene Anforderungen an die Stellen, insbesondere an deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Eine Neuigkeit ist, dass nun auch die Präqualifizierungsstellen systematisch überwacht werden. Im Regelfall wird es eine jährliche Überwachung vor Ort geben.
Zügel bei der Überwachung werden angezogen
Jörn Mohaupt, stellv. Leiter der MDC-Präqualifizierungsstelle, verwies darauf, dass die inhaltlichen Anforderungen für Leistungserbringer im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Verantwortung für die Empfehlungen zur Präqualifizierung und für den Kriterienkatalog bleibe beim GKV-Spitzenverband. Gleichwohl ändern sich für Leistungserbringer zwei entscheidende Punkte. Mohaupt: „Zukünftig wird es innerhalb der 5-jährigen Laufzeit Überwachungen geben und im handwerklichen Bereich werden Begehungen verpflichtend.“ Die entsprechende gesetzliche Regelung liefert der § 126 SGB V, wonach die Präqualifizierungsstellen Überwachungstätigkeiten durchführen müssen.
Käßmann, Projektleiterin bei MDC, und Mohaupt verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass die DAkkS bereits ihre Vorstellungen hierzu klar kommuniziert hat und die entsprechende Umsetzung einfordert. Dennoch müsse hier jede Präqualifizierungsstelle eigene Festlegungen treffen, sodass es schon zu Unterschieden im Detail kommen könne. Generell stehe man hier erst noch am Anfang.
Ergänzend verwies Mohaupt darauf, dass auch bereits vor der Akkreditierung ausgestellte Präqualifizierungen zukünftig überwacht werden. Alle PQ-Stellen hätten die Vorgabe, bis spätestens zum 30. April 2021 eine Überwachung durchzuführen, damit die bestehende Präqualifizierung ihre Gültigkeit behält und dafür ein entsprechendes Zertifikat mit DAkkS-Logo ausgestellt werden dürfe.
Käßmann betonte, dass es innerhalb der fünfjährigen Laufzeit zwei Überwachungen geben wird: Die erste nach etwa 20 Monaten, die zweite nach weiteren 20 Monaten. Diese Regelungen seien von der DAkkS vorgegeben, das entsprechende Papier sei öffentlich.
Begehungen keine Kür, sondern Pflicht
Begehungen in handwerklichen Bereichen wie Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Augenoptik oder Hörakustik sind nun verpflichtend. Welche Versorgungsbereiche das genau sind, ergibt sich aus dem Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes. Darauf beziehe sich nun die DAkkS. Begehungen seien per se nichts Neues. Der Unterschied zur bisherigen Regelung sei allerdings, dass nicht mehr zwischen Alt- und Neubetrieben unterschieden werde, betonte Mohaupt. „Jetzt gibt es gewissermaßen Begehungen für alle.“
Die Standorte müssten bei Erst- oder Re-Präqualifizierungen, aber auch bei allen Überwachungen begangen werden. Mohaupt: „Das bedeutet, es werden innerhalb der fünfjährigen Laufzeit der Präqualifizierung drei Begehungen vor Ort stattfinden.“
Die Betriebe mit einem derzeit gültigen Zertifikat müssen zunächst selbst nicht aktiv werden, so Käßmann. Die akkreditierten Präqualifizierungsstellen, wie beispielsweise auch MDC, würden alle laufenden Verfahren betrachten und Termine für die Überwachungen festlegen. Die Kunden würden informiert, sobald die Überwachung anstehe. Und sollte eine Begehung erforderlich sein, werde mit dem Betrieb ein Termin vereinbart.
Nebeneinander von „Alt“- und „Neu“-Zertifikaten
Käßmann und Mohaupt verwiesen auf die Besonderheit, dass es seit 1. Mai 2019 Zertifikate gibt, die vor dem 30. April 2019 bzw. danach ausgestellt wurden, also Zertifikate ohne und mit DAkkS-Logo. Für die unter bisherigen Bedingungen, also ohne DAkkS-Logo, ausgestellten Zertifikate muss zunächst eine Überwachung ggf. eine Begehung durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat mit DAkkS-Logo ausgestellt werden kann, stellte Mohaupt klar.
Diese Übergangszeit ende am 30. April 2021, denn bis dahin müssten alle Leistungserbringer einmal überwacht worden sein. Mohaupt: „Insofern dürfte es nach dem 30. April 2021 keine Zertifikate ohne DAkkS-Logo mehr geben, sie dürften dann auch nicht mehr von den Kassen akzeptiert werden.“
Der Fall PQS
Zur Sprache kam in Kassel natürlich auch das Thema PQS. Ende 2018 war ja bekannt geworden, dass die PQ-Stelle des VDEK nicht mehr weitermachen wird. Das beschäftigt natürlich Leistungserbringer, die derzeit ein entsprechendes Zertifikat haben. An sie gerichtet, räumte Mohaupt ein, dass es zu diesem Thema wohl bislang noch keine klaren Regelungen gebe. Insofern orientiere er sich hier an den Aussagen der DAkkS dazu.
Zunächst müsse hier zwischen akkreditiertem System und nicht akkreditiertem System unterschieden werden. Beende eine akkreditierte Stelle ihre Tätigkeit, müsse sich der Leistungserbringer umgehend eine neue PQ-Stelle suchen. Die Zertifikate würden dann nach vorgegebenen Spielregeln von der neuen Stelle übernommen. Die aktuelle Situation sei jedoch eine andere, da die PQS als nicht akkreditierte PQ-Stelle ihre Arbeit eingestellt habe.
Die Kunden sollten aber eigentlich von akkreditierten Stellen übernommen werden. Mohaupt machte indirekt Hoffnung: „Dieser Fall ist nicht ausdrücklich vom Gesetz erfasst, aber auch nicht ungeregelt.“ Nach den Vorgaben der DAkkS seien alle Zertifikate bis 30. April 2021 einmal zu überwachen. Nach Auffassung der DAkkS gelte das auch für Zertifikate, die beispielsweise von der PQS ausgestellt worden sind.
Aus Sicht der DAkkS besteht die Pflicht für alle Leistungserbringer, sich überwachen zu lassen. Insofern werde dringend empfohlen, dass sich Leistungserbringer an eine akkreditierte PQ-Stelle wenden und sich in den Überwachungszyklus einbinden lassen. Fazit von Mohaupt: „Wenn sich Leistungserbringer umgehend an eine akkreditierte Stelle wenden, haben sie die Sicherheit, dass ihre Präqualifizierung weiter gültig ist und damit die Grundlage für die Abrechnung von Leistungen erhalten bleibt.“